|
|
Königliche Verordnung _______________________________ W I
L H E L M von Gottes Gnaden König von Württemberg Nachdem
Wir beschlossen haben, als Erinnerungszeichen an die für König und Vaterland
im Kriege geleisteten Dienste eine Kriegs=Denkmünze zu stiften, so verordnen
und verfügen Wir hiermit, wie folgt: § 1 Die
Kriegs-Denkmünze besteht für alle Grade in einer Medaille von Geschütz=Metall,
auf deren Vorderseite "ein W mit Krone und Lorbeerkranz," auf
der Rückseite: "ein von zwei gekreuzten Schwertern getragener Schild
mit der Inschrift: Für treuen Dienst in (-) Feldzügen, "befindlich
ist. § 2 Die
Kriegs-Denkmünze wird auf der linken Brust an einem einen Zoll breiten,
schwarz ud roth gestreiften Bande getragen. Das Band soll nicht ohne die
Medaille getragen werden. § 3 Jeder,
der in den württembergischen Militär=Diensten einen Feldzug mitgemacht
hat, hat Anspruch auf die Kriegs=Denkmünze unter folgenden näheren Bestimmungen:
a) den Feldzug hat mitgemacht, wer als Offizier oder Militar=Beamter,
als Unter=Offizier oder Soldat, als Spielmann oder obligater Diener, entweden
den Kriegs=Schauplatz selbst betreten, oder wenigstens die feindliche
Grenze überschritten hat.
b) als einzelne Feldzüge gelten die Kriegsjahre: 1793, 1794, 1795, 1796,
1799, 1800, 1805, 1806, 1807, 1809, 1812, 1813 nach Sachsen und 1813-1814
gegen Frankreich, 1815;
c) wer nach mitgemachtem Feldzuge, oder wer nach Ausscheidung aus dem
Militär, in bürgerlichem Stande eine entehrende Strafe erlitten, kann
die Kriegs=Denkmünze nicht erhalten. § 4 Die
Ansprüche auf die Kriegs=Denkmünze werden angemeldet:
1) bei dem Kriegsministerium: von den pensionierten Offizieren und Militär=Beamten;
von solchen beabschiedeten Militärs, welche Offiziers=Rang haben, oder
zur Zeit der Beabschiedung gehabt haben; von allen im Kriegs=Ministerium
und den demselben untergeordneten Verwaltungsstellen angestellten Beamten,
Dienern und Offizianten.
2) Im Instanzenwege: von allen aktiven Militärs und Militär=Beamten.
3) Bei dem Oberamte: von allen Punkt 1 nicht genannten vormaligen Militärs.Der
Oberamtmann wird die Gesuche unter Zuziehung von vier von ihm hiezu berufenen
Veteranen, mit Rücksicht auf die § 3 vorgezeichneten Bestimmungen und
Vernehmung der betreffenden Orts=Brigkeit aufzeichnen, und mit seinem
Bericht dem Kriegs=Ministerium übergeben. § 5 Die
Prüfung der Gesuche geschieht bei dem Kriegs=Ministerium durch eine besonders
dazu niederzusetzende Commission. Auf die Meldung des Kriegs=Ministers
werden Wir sofort über die Verleihung der Kries=Denkmünze entscheiden.
§ 6 Jeder,
der die Kriegs=Denkmünze empfängt, erhält eine von dem Kriegs=Minister
vollzogene Verleihungs=Urkunde. § 7 Die
Einhändigung der Kriegs=Denkmünze hat stets auf feierliche Weise, bei
activen Militärs vor der angetretenen Truppe durch den Kommandanten derselben,
bei beabschiedeten dagegen durch die betreffenden Civil=Behörden zu geschehen. § 8 Das
Verzeichnis sämmtlicher mit der Kriegs=Denkmünze decorirter und aus dem
Militär getretener Personen ist auf dem Rathause ihres Wohnortes aufzubewahren;
von den noch im activen Militär befindlichen Personen ist der Besitz der
Medaille in die Stammliste einzutragen. § 9 Jede
Strafe, welche der Verleihung der Kriegs=Denkmünze im Wege steht, zieht
auch deren Verlust nach sich, worüber das Erkenntniß den zuständigen Gerichts=Behörden
anheim gegeben wird. § 10 In
einem solchen Falle ist die Kriegs=Denkmünze an das Kriegs=Ministerium
einzusenden und der betreffenden Orts=Behörde Nachricht hievon zu geben,
damit der Name eines solchen Individuums von der Liste gestrichen wird. § 11 Stirbt
ein mit der Kriegs=Denkmünze ausgezeichnetes Individuum, so bleibt solche
Eigenthum der Familie. Gegeben
Stuttgart am ersten Januar des eintausend achthundert und vierzigsten
Jahres, Unserer Regierung, im vier und zwanzigsten. W i
l h e l m . Freiherr
von Hügel, Kriegs=Minister
Auf Befehl des Königs:
Major von Rüpplin,
Königl. Adjutant ________________________________________
|
|
Kuppenheim Steinmauern Ötigheim Stein am Kocher Herbolzheim Kochertürn Neckarsulm Binswangen Dahenfeld Schefflenz Surnames Genealogies Obituaries Pictures Biographies Sharing Maps Guestbook
|