Unsere Deutsche Wurzeln - Our German Roots
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KAUF VERTRAG zwischen Paul und Georg Wiehle

Abschrift ! Nr. 354 des Notariatsregisters Jahr 1914.

Zur Urschrift sind am 7ten Mai 1914 3 -i.B. Drei Mark Landesstempel verwendet worden.
Der Reichsstempel ist nicht bezahlt weil die gesetzlichen Befreiungsgründe vorliegen.

Strehlen, den 7ten Mai 1914. Der Notar. . .
Verhandelt zu Strehlen am ersten Mai Eintausendneunhundertvierzehn.

Vor dem unterzeichneten Notar im Bezirke des Königlichen Oberlandes-Gerichts zu Breslau, Justizrat Oskar Edwin Waldemar Schulz zu Strehlen erschienen heute persönlich bekannt:

1. der Herr Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Paul Wiehle aus Kuschlau
2. dessen volljähriger Sohn Herr Landwirt Georg Wiehle ebendaher
und schließen folgenden Überlassungsvertrag:

§ 1.

Herr Friedrich Wilhelm Paul Wiehle überläßt hiermit seinem Sohne, dem volljährigen Landwirt Georg Wiehle das ihm gehörige Grundstück Nr: 17 Kuschlau mit dem gesamten lebenden und toten Inventar - nur mit Ausschluß des ihm, dem Veräußerer und seiner Familie gehörigen Mobilars und Hausgerätes - für den Überlassungspreis von 108000 i.B. Einhundert und acht Tausend Mark.

Der Wert des mitüberlassenen Inventar beträgt 20000 i.B. Zwanzigtausend Mark und ist im Überlassungspreise enthalten.

§ 2.

Der Überlassungspreis wird wie folgt belegt:

1. Übernehmer übernimmt als Selbstschuldner die für die Schlesische Landschaft auf dem überlassener Gründstücke in Abteilung eingetragenen Hypothekenforderungen von 37450 Mk. i.B. Sieben und dreißig Tausend Vierhundert fünfzig Mark mit der Zinsverpflichtung vom 1. Mai 1914 ab. Erwerber übernimmt ferner die für ihn selbst in Abteilung III eingetragenen Post von 23850 Mk.

i.B. Drei und zwanzig Tausend achthundert fünfzig Mark in Anrechnung auf den Überlassungspreis und wird heute die Löschung dieser Post im Grundbuche bewilligen. Erwerber verpflichtet sich einen Betrag von 28700 Mk.

i.B. acht und zwanzig Tausend sieben hundert Mark vom Überlassungspreis an den Veräußerer zu zahlen. Dieser Betrag wird gestundet. Erwerber verpflichtet sich, denselben von 1. Mai 1914 ab mit 4½ % jährlich in halbjährigen Kündigung zu zahlen, wobei Vorlegung des Hypothekenbriefes nicht erforderlich ist. Erwerber bestellt für dies Kapital und Zinsen Hypothek mit dem erworbenen Grundstücke und bewilligt und beantragt Eintragung desselben nebst vorgedachten Zins- und Zahlungsbedingungen im Grundbuche für den Veräußerer unter Bildung eines dem Veräußerer zuzustellenden Hypothekenbriefes zu gleichem Range mit der nach § 3 dieses Vertrages einzutragenden Geldrente der Wiehle'schen Eheleute und mit der Maßgabe, daß dieser eintragenden Post und der Geldrente der Wiehle'schen Eheleute der Vorrang von den für die Geschwister Walter Wiehle Selma Pauer geb. Wiehle einzutragenden 18000 Mark nebst Nebenleistungen zusteht. Erwerber verpflichtet sich:

a. an seinen Bruder, den am 24. April 1896 geborenen Walter Wiehle in Anrechnung auf sein künftiges elterliches Erbteil 9000 Mark

b. an seine Schwester die verehelichte Frau Inspektor Selma Pauer geb. Wiehle in Bogschütz Kreis Breslau ebenfalls in Anrechnung, auf ihr künftiges elterliches Erbteil 9000 Mk.

i.B. Achtzehn Tausend Mark zu zahlen. Erwerber verpflichtet sich, diesen Betrag des Überlassungspreises vom 1. Mai 1914 ab mit 4½ % jährlich in halbjährigen Raten zu verzinsen und 6 Monate nach Kündigung zu zahlen.

Übertrag 108000 Mk.

Vorlegung der Hypothekenbriefe ist im Kündigungsfalle nicht erforderlich. Erwerber bestellt für diese Kapital nebst Zinsen Hypothek mit dem erworbenen Grundstücke und bewilligt und beantragt: Eintragung desselben für die genannten Gläubiger zu gleichen Anteilen und gleichem Range mit der Maßgabe, daß der für den Veräußerer Paul Wiehle einzutragenden Post von 28700 Mark und Zinsen und der für die Wiehle'schen Eheleute nach § 3 dieses Vertrages einzutragenden Geldrente der Vorrang vor diesen 18000 Mk. und Zinsen zusteht. Über die dem Walter Wiehle zustehenden 9000 Mk. soll ein Hypothekenbrief gebildet und seinem Vater, Rentier Paul Wiehle in Kuschlau zugestellt werden. Über die der Frau Selma Pauer zustehenden 9000 Mark soll auch ein Hypothekenbrief gebildet und derselben zugestellt werden. Die Bildung der Hypothekenbriefe bewilligt und beantragt Erwerber.

Summa des Überlassungspreises: 108000 Mark

§ 3.

Ohne Anrechnung auf den Überlassungspreis verpflichtet sich Erwerber seinen Eltern, Paul Wiehle (64 Jahr alt) und dessen Ehefrau Emilie Wiehle geb. Fuchs (46 Jahr alt) beide in Kuschlau auf deren Lebenszeit eine Jahresrente von 800 Mk, i.B. Achthundert Mark zu zahlen und zwar vom 1 Mai 1914 ab. Die Rente ist in vierteljährigen Raten an den Quartalsersten am jedesmaligen Wohnorte der Berechtigten zu zahlen und bleibt für den Überlebenden voll bestehen. Erwerber verpfändet für diese Rente das erworbene Grundstück und bewilligt und beantragt: Eintragung derselben für die Berechtigung zu gleichen Anteilen und zu gleichen

Range mit der nach § 2 für Herr Paul Wiehle einzutragenden Hypothek von 28700 Mark und Zinsen mit der Maßgabe, daß dieser Rente der Vorrang vor der für den Walter Wiehle und Selma Pauer einzutragenden Hypothek von 18000 Mark und Zinsen zusteht.

§ 4.

 

Die Übergabe ist heut erfolgt; Rechte und Nutzung alle in Abteilung II des Grundbuches eingetragene Verpflichtungen, etwaige Rente, Lasten und Abgaben gehen von heut auf Erwerber über.

§ 5.

Für Größe und Beschaffenheit wird keine Gewahr geleistet.

§ 6.

Sämtliche Kosten und Stempel, etwaige Umsatzsteuern übernimmt Erwerber, etwaige Wertzuwachssteuer Veräußerer. Es wurde beantragt: diesen Überlassungsvertrag:

a. einmal als Erwerbsurkunde für Erwerber
b. ein zweites Mal für Veräußerer als Schuldurkunde
c. ein drittes Mal für Walter Wiehle als Schuldurkunde
d. ein viertes Mal als Schuldurkunde für Selma Pauer

ausfertigen und dem Veräußerer und Erwerber je eine einfache Abschrift zu erteilen. Erwerber beantragt Befreiung von der Reichsabgabe, da ein Vertrag zwischen Vater und Sohn vorliegt.

§ 7.

Der bis jetzt angesammelte etwa 3000 Mk. betragende Amortisationsfonds des Landschaftscapitals verbleibt dem Erwerber und wird ihm mitüberlassen.

Dieses Protokoll ist den Beteiligten in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig, wie folgt, unterschrieben worden:

Friedrich Wilhelm Paul Wiehle
Georg Wiehle
Oskar Edwin Waldemar Schulz, Justizrat und Notar.


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