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Amtgericht 1936
Mein letzter Wille 1881
Umschlag 1881
Abschrift
Das Amtsgericht Strehlen, |
den 17. Juli 1936 |
4 IV 93/81 |
Gegenwärtig: Amtsgerichtsrat Dr. von Reichs, als Richter;
Referendarin Zimmerling, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
In dem heute zur Eröffnung einer Verfugung von Todes wegen des Gottlob Wiehle anstehenden Termin erschien, bei Aufruf
Die Persönlichkeit der Erschienenen wurde durch Ladung und Sachkenntnis ausgewiesen.
Der Hinterlegungsschein über die unter Nr. 104 des Verwahrungsbuchs eingetragene Verfügung von Todes wegen befindet sich nicht bei den Akten.
Nach Mitteilung des Bürgermeisters von Kuschlau (Bl. 6 der Akten 4 IV 93/81) ist der Erblasser Gottlob Wiehle am 9.11.1893 in Kuschlau verstorben.
Das nach dem Verwahrungbuch am 14.5.1881 zur besonderen amtlichen Verwahrung übergebene Testament des Gutsbesitzers Gottlob Wiehle wurde aus der Verwahrung entnommen. Das Testament war mit einem Abdruck eines Privatsiegels mit den Buchstaben G.F. und mit zwei Abdrücken des Amtsgerichts-Siegels verschlossen.
Es wurde festgestellt, dass der Verschluss unversehrt war. Hierauf wurde das Testament geoffnet und den Beteiligten verkundet. Die Erschienenen erklärten: Der Wert des reinen Nachlasses ist uns unbekannt. Auch die zweite Ehefrau des Erblassers, Frau Louise Wiehle geb. Reichert ist acht Jahre vor dessen Tode gestorben. Frau Karoline Langer geb. Wiehle, eine Tochter des Erblassers, Bauersfrau in Rosen, ist um das Jahr 1880 gestorben. Wenige Jahre spater ist ihr Ehemann Gottlob Langer gestorben. Ihr Sohn Adolf ist ohne Nachkommen wahrend der militärdienstzeit verstorben.
Ihre Tochter Bertha, verehelichte Bäcker Golz in Breslau ist ebenso wie ihr Ehemann und kinderlos verstorben. Ihr Sohn Hermann Langer ist unter Hinterlassung von Kindern in Petrigau verstorben. Ihre Tochter Emma Langer ist kinderlos gestorben.
Weitere Nachkommen des Gottlob Wiehle sind uns nicht bekannt, Frl. Wanda Wiehle erklärte: meine Schwestern Helene Wiehle und Elfriede Pauer in Münsterberg werden alsbald Verzichtserklärungen für eine Testamentsabschrift einrichen.
v.g.u.
gez. Otto Schindler, gez. Martha Köhler, gez. Wanda Wiehle
gez. Dr. von Reiche, gez. Zimmerling
Ich der Gutsbesitzer Gottlob Wiehle in Kuschlau bin geistig; und körperlich gesund und bin deshalb berechtigt, über meinen dereinstigen Nachlass zu verfügen und bemerke dass ich mich im 71 ten Lebensjahre befinde.
§ 1
Ich der Gutsbesitzer Gottlob Wiehle in Kuschlau bestinlme hiermit wohlüberlegt und ausdrucklich, falls ich dereinst im Tode abgehen sollte nachstehend wie folgt:
§ 2
Ich bin mit meiner jetzigen Ehefrau der verehelichten Gutsbesitzer Louise Wiehle geborene Reichert seit dem Jahr 1851 i.W. Acht-zehnhundertundfünfzig verheiratet und ich habe mit derselben in unserer Ehe zwei Kinder erzeugt, welche sich beide am Leben befinden, und die Namen Selma und Ida erhalten haben. Meine erste Frau, Susanne Juliane geb. Krannick, welche mir jedoch seit Jahren verstorben ist, und zwar unter Hinterlassung (damals noch minorennen) 10 zehn Kindern, von welchen jedoch ein Sohn ledig ohne Hinterlassung von Erben verstorben ist, befinden sich noch 10- zehn am Leben.
§ 3
Somit bestimme ich ausdrücklich, dass meine jetzige Ehefrau Louise geborene Reichert unsere aus der Ehe mit derselben erzeugten Kinder und diejenigen aus erster Ehe welche sich am Leben befinden, resp: deren eheliche Descendenzen, zu Erben meines dereinstigen Nachlasses eintreten.
§ 4
Ich besitze das Bauergut No. 17 - siebzehn Kuschlau und bestimme hiermit wohlüberlegt und ausdrücklich, dass meine Ehefrau Louise geb. Reichert auf dem gedachten Gute No. 17 - siebzehn Kuschlau nach meinem Tode lebenslänglich nachstehenden Auszug erhält:
§ 5
Ferner bestimme ich hiermit wohlüberlegt und ausdrücklich dass der Überschuss von meinem Gute, nach Abzug daraufhaftenden Schulden, sei er gross oder klein, ganz und gar gleich unter meine Kinder erster und zweiter Ehe oder deren eheliche Descedenzen sowie meine Ehefrau Louise geborene Reichert, welche auch ein Kindesteil erhält, verteilt wird, unter Anrechnung der unter die verheirateten Kinder schon erhaltenen Mitgiftes.
§ 6
Meine Kinder haben bereits erhalten:
Jedoch die Söhne erster Ehe, Paul, Albert und Adolph Wiehle sowie die Tochter zweiter Ehe Selma verehelichte Bauch in Petrigau haben bis jetzt noch nichts erhalten, - und sind dieselben den Erstgenannten von 1 bis 7 erst gleichzustellen, ehe eine andere oder eine weitere Teilung meines dereinstigen Nachlasses erfolgt, desgleichen auch meine Ehefrau Louise geborene Reichert.
§ 7
Ferner bestimme ich ausdrücklich, dass der unter ad: 2. genannten Tochter Caroline (verehelichte Langer, welche bereits verstorben ist), deren Ehemann der Gutsbesitzer Langer in Ober-Rosen nichts erhält, sondern dass nach meinem dereinstigen Ableben auf meine genannte Tochter fallende Teil ganz bestimmt und unwiderruflich, an deren hinterlassene Kinder verteilt wird, und verbiete jede Einmischung desselben an das, an dieselben fallende Erbteil, da derselbe nicht einen lobenswerten Lebenswandel führt.
§ 8
In vorstehendem Testamente ist mein letzter Wille enthalten, welchen ich nach meinem dereinstigen Ableben aufrecht zu erhalten bitte, indem ich mir noch ausdrucklich vorbehalte, Nachzettel zu errichten, welche mit diesem Testamente gleiche Kraft und Gültigkeit haben sollen und verbiete mir gerichtliche Inventur und Siegelung meines Nachlasses.
Kuschlau, den 10ten Mai 1881
gez. Gottlob Wiehle
Vermerk: Brief für letztw. Verfüg. Nr. 104
Hierin befindet sich das Testament des Gutsbesitzers
Gottlob Wiehle in Kuschlau; worin gerichtliche Inventur
und Siegelung verboten ist.
Von dem Testator Gottlob Wiehle heute verschlossen ubergeben.
Strehlen, den 14. Mai 1881
gez. Unterschrift gez. Teichmann
Amtsgerichtsrat Referendar
Rückseitig: 1 Abdrück eines Privatsiegels; 2 Abdücke des Amtsgerichts-Siegels Strehlen