Unsere Deutsche Wurzeln - Our German Roots
---

1881 TESTAMENT VON GOTTLOB WIEHLE
(geb. 1810, gest. 1893)

Amtgericht 1936
Mein letzter Wille 1881
Umschlag 1881

---

Abschrift

Das Amtsgericht Strehlen,

den 17. Juli 1936

4 IV 93/81

Gegenwärtig: Amtsgerichtsrat Dr. von Reichs, als Richter;
Referendarin Zimmerling, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.


In dem heute zur Eröffnung einer Verfugung von Todes wegen des Gottlob Wiehle anstehenden Termin erschien, bei Aufruf

  1. Frl. Wanda Wiehle, Münsterberg,
  2. Frau Martha Köhler geb. Schindler, Rosen
  3. Otto Schindler, Rosen, Hausbesitzer.

Die Persönlichkeit der Erschienenen wurde durch Ladung und Sachkenntnis ausgewiesen.

Der Hinterlegungsschein über die unter Nr. 104 des Verwahrungsbuchs eingetragene Verfügung von Todes wegen befindet sich nicht bei den Akten.

Nach Mitteilung des Bürgermeisters von Kuschlau (Bl. 6 der Akten 4 IV 93/81) ist der Erblasser Gottlob Wiehle am 9.11.1893 in Kuschlau verstorben.

Das nach dem Verwahrungbuch am 14.5.1881 zur besonderen amtlichen Verwahrung übergebene Testament des Gutsbesitzers Gottlob Wiehle wurde aus der Verwahrung entnommen. Das Testament war mit einem Abdruck eines Privatsiegels mit den Buchstaben G.F. und mit zwei Abdrücken des Amtsgerichts-Siegels verschlossen.

Es wurde festgestellt, dass der Verschluss unversehrt war. Hierauf wurde das Testament geoffnet und den Beteiligten verkundet. Die Erschienenen erklärten: Der Wert des reinen Nachlasses ist uns unbekannt. Auch die zweite Ehefrau des Erblassers, Frau Louise Wiehle geb. Reichert ist acht Jahre vor dessen Tode gestorben. Frau Karoline Langer geb. Wiehle, eine Tochter des Erblassers, Bauersfrau in Rosen, ist um das Jahr 1880 gestorben. Wenige Jahre spater ist ihr Ehemann Gottlob Langer gestorben. Ihr Sohn Adolf ist ohne Nachkommen wahrend der militärdienstzeit verstorben.

Ihre Tochter Bertha, verehelichte Bäcker Golz in Breslau ist ebenso wie ihr Ehemann und kinderlos verstorben. Ihr Sohn Hermann Langer ist unter Hinterlassung von Kindern in Petrigau verstorben. Ihre Tochter Emma Langer ist kinderlos gestorben.

Weitere Nachkommen des Gottlob Wiehle sind uns nicht bekannt, Frl. Wanda Wiehle erklärte: meine Schwestern Helene Wiehle und Elfriede Pauer in Münsterberg werden alsbald Verzichtserklärungen für eine Testamentsabschrift einrichen.

v.g.u.

gez. Otto Schindler, gez. Martha Köhler, gez. Wanda Wiehle

gez. Dr. von Reiche, gez. Zimmerling


Mein letzter Wille !

Ich der Gutsbesitzer Gottlob Wiehle in Kuschlau bin geistig; und körperlich gesund und bin deshalb berechtigt, über meinen dereinstigen Nachlass zu verfügen und bemerke dass ich mich im 71 ten Lebensjahre befinde.

§ 1

Ich der Gutsbesitzer Gottlob Wiehle in Kuschlau bestinlme hiermit wohlüberlegt und ausdrucklich, falls ich dereinst im Tode abgehen sollte nachstehend wie folgt:

§ 2

Ich bin mit meiner jetzigen Ehefrau der verehelichten Gutsbesitzer Louise Wiehle geborene Reichert seit dem Jahr 1851 i.W. Acht-zehnhundertundfünfzig verheiratet und ich habe mit derselben in unserer Ehe zwei Kinder erzeugt, welche sich beide am Leben befinden, und die Namen Selma und Ida erhalten haben. Meine erste Frau, Susanne Juliane geb. Krannick, welche mir jedoch seit Jahren verstorben ist, und zwar unter Hinterlassung (damals noch minorennen) 10 zehn Kindern, von welchen jedoch ein Sohn ledig ohne Hinterlassung von Erben verstorben ist, befinden sich noch 10- zehn am Leben.

§ 3

Somit bestimme ich ausdrücklich, dass meine jetzige Ehefrau Louise geborene Reichert unsere aus der Ehe mit derselben erzeugten Kinder und diejenigen aus erster Ehe welche sich am Leben befinden, resp: deren eheliche Descendenzen, zu Erben meines dereinstigen Nachlasses eintreten.

§ 4

Ich besitze das Bauergut No. 17 - siebzehn Kuschlau und bestimme hiermit wohlüberlegt und ausdrücklich, dass meine Ehefrau Louise geb. Reichert auf dem gedachten Gute No. 17 - siebzehn Kuschlau nach meinem Tode lebenslänglich nachstehenden Auszug erhält:

  1. Freie und unbeschränkte Wohnung in dem vis a vis der Morgenseite des Wohnhauses gelegenen Auszughäuschens bestehend in sämtlichen Räumen welche sich in demselben befinden. Die Reparaturkosten des Auszugshauses mit Ausnahme derjenigen des Aufbaues auf dasselbe, welches ich auf meine Kosten machen lassen will, wenn ich nicht kürzlich sterbe, der jedesmalige Besitzer; auch muss es meiner Frau freigestellt sein, zu ihrer Unterstützung und Verpflegung die nöthigen Personen in der gedachten Wohnung aufnehmen zu durfen sowie die Kinder meiner verstorbenen Tochter Caroline.
  2. Das vor dem Auszugshause gegen Mittag resp. in der Chaussee gelegenen Gemüsegärtchen ganz ebenso wie es gegenwärtig befindlich ist, zur freien und unbeschränkten Benützung auch übernimmt der jedesmalige Besitzer die etwa entstehenden Kosten. Der Umzäumung des Gärtchens, wenn meine Frau es wünschen sollte.
  3. Freies Wasserholen bei dem Brunnen des Besitzers, und sollte eine Reparatur an demselben vorkommen, so hat meine Frau keine Kosten dazu beizutragen. Auch hat meine Frau zu den jetzt unter a.b.c. bezeichneten Gegenständen vollständig freien und unbeschränkten Aus-und Eingang.
  4. jährlich folgende Naturalien: 10 Schffl: Korn a. 85 Pfd. 2 Schffl. Weizen a 85 Pfd. 6 Schffl.: Gerste a 75 Pfd. 4. Schffl. Hafer a 50 Pfd. 1/2 Schffl. Erbsen zu 45 Pfd. 1. fettes Schwein oder 60 Mark dafür als Beschädigung. 8 Sack gute Speisekartoffeln (Blauaugen) von Georgitag bis Michaeli jeden Jahres wochentlich 3/8 Liter frische Butter und ausserdem jährlich 5 Quart Winterbutter bei grünem Futter eingelegt, wowie das ganze Jahr hindurch täglich 2 zwei Liter gute Milch wie sie von der Kuh kommt, ferner jährlich 2 Gänse mit Hafer gefuttert welche jedoch nicht über ein Jahr alt sein durfen, jährlich 2 freie Holzfuhren und 6 freie Spazierfuhren auf unbeschränkte weite. So wie endlich wenn eins von den Kindern oder sonstigen Freunden sie besuchen sollte, freies Obdach für die Pferde derselben in dem befindlichen Reservestalle des Besitzers. Auch ist der jedesmalige Besitzer verpflichtet, auf Wunsch meiner Frau die vorbezeichneten Naturalien in die Wohnung derselben zu liefern.

§ 5

Ferner bestimme ich hiermit wohlüberlegt und ausdrücklich dass der Überschuss von meinem Gute, nach Abzug daraufhaftenden Schulden, sei er gross oder klein, ganz und gar gleich unter meine Kinder erster und zweiter Ehe oder deren eheliche Descedenzen sowie meine Ehefrau Louise geborene Reichert, welche auch ein Kindesteil erhält, verteilt wird, unter Anrechnung der unter die verheirateten Kinder schon erhaltenen Mitgiftes.

§ 6

Meine Kinder haben bereits erhalten:

  1. mein Sohn Karl Wiehle 6000 Mark
  2. dto. Tochter Karoline verehel. Langer 6600 Mark
  3. desgl. Bertha verehel. Schindler 4500 Mark
  4. desgl. Anna verehel. Bäcker Knorreck 4500 Mark
  5. mein Sohn Otto Wiehle 6000 Mark
  6. mein. Sohn Robert 6600 Mark
  7. meine Tochter Ida verehel. Igel 4500 Mark

Jedoch die Söhne erster Ehe, Paul, Albert und Adolph Wiehle sowie die Tochter zweiter Ehe Selma verehelichte Bauch in Petrigau haben bis jetzt noch nichts erhalten, - und sind dieselben den Erstgenannten von 1 bis 7 erst gleichzustellen, ehe eine andere oder eine weitere Teilung meines dereinstigen Nachlasses erfolgt, desgleichen auch meine Ehefrau Louise geborene Reichert.

§ 7

Ferner bestimme ich ausdrücklich, dass der unter ad: 2. genannten Tochter Caroline (verehelichte Langer, welche bereits verstorben ist), deren Ehemann der Gutsbesitzer Langer in Ober-Rosen nichts erhält, sondern dass nach meinem dereinstigen Ableben auf meine genannte Tochter fallende Teil ganz bestimmt und unwiderruflich, an deren hinterlassene Kinder verteilt wird, und verbiete jede Einmischung desselben an das, an dieselben fallende Erbteil, da derselbe nicht einen lobenswerten Lebenswandel führt.

§ 8

In vorstehendem Testamente ist mein letzter Wille enthalten, welchen ich nach meinem dereinstigen Ableben aufrecht zu erhalten bitte, indem ich mir noch ausdrucklich vorbehalte, Nachzettel zu errichten, welche mit diesem Testamente gleiche Kraft und Gültigkeit haben sollen und verbiete mir gerichtliche Inventur und Siegelung meines Nachlasses.

Kuschlau, den 10ten Mai 1881

gez. Gottlob Wiehle


Umschlag.

Vermerk: Brief für letztw. Verfüg. Nr. 104

Hierin befindet sich das Testament des Gutsbesitzers
Gottlob Wiehle in Kuschlau; worin gerichtliche Inventur
und Siegelung verboten ist.

Von dem Testator Gottlob Wiehle heute verschlossen ubergeben.

Strehlen, den 14. Mai 1881
gez. Unterschrift gez. Teichmann
Amtsgerichtsrat Referendar

Rückseitig: 1 Abdrück eines Privatsiegels; 2 Abdücke des Amtsgerichts-Siegels Strehlen

 

Zurück zum Anfang - Go to the Top