Unsere Deutsche Wurzeln - Our German Roots
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PROCESS-SACHE GEGEN STRAUSS (1905)

Umschlag: Betrifft Wasser Abzug nach Ultscher Teich und Gasseweg (?) am Graben bis zur Wiese

PROCESS-SACHE: WIEHLE u. STRAUSS (1905) - #1

 

Kuschlau, den 27. December, 1905.

An
den Rittergutspachter
Herrn Leutnant Strauß,
   Hochwohlgeboren
   Krippitz.

Auf der Grenze zwischen den Krippitz-Ultscher und den Kuschlauer Hinterfeldern zieht sich von der Birkkretschamer Grenze im Norden nach dem Ultscher Winkel im Süden ein Graben behufs Abführung des überschüssigen Regen-und Tauwassers. Bei oberflächlicher Betrachtung scheint es, als ob der Wasserlauf von Norden nach Süden gehen müsse. Durch Nivellement, ausgeführt vom Königlichen Feldmesser Queisser im Jahre 1856 ist jedoch bewiesen, daß das natürliche Gefälle von Süden nach Norden und von der tiefsten Stelle des Grabens in nordostlicher Richtung nach dem circa 60 Schritt entfernten "Ultscher Teiche" führt. Daher erklärte sich in dem von dem Königlichen Landrat Herrn von Lieres abgehaltenen Lokaltermin vom 2. April 1857 der damalige Besitzer des Dominiums

PROCESS-SACHE: WIEHLE u. STRAUSS (1905) #2

Krippitz-Ultsche bereit, die nötige Vorflut zu schaffen und das Wasser in einer tiefen Furche durch seine Felder nach dem Teiche zu leiten.

(Nivellementsplan und Abschrift der Verhandlung befinden sich in meinen Händen.)

Die natürlichen Bachverhältnisse sind heute noch dieselben, so daß, wie schon früher, bei unterlassener Öffnung der genannten Wasserfurche das Regen-und Tauwasser nicht nach dem Teiche fließt, sondern auf meinen Acker tritt und die darauf befindliche Saat schädigt oder vernichtet.

Auch bei der letzten Herbstbestellung ist das Öffnen bezw. Wiederherstellen der Wasserfurche unterblieben.

Deshalb ersuche ich hierdurch ganz ergebenst, die Herstellung derselben gütigst anordnen zu wollen.

Hochachtungsvoll ergebenst

 

 

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