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Abschrift: Verhandelt Kuschlau den 2. April 1857 Betrifft die Vorfluths-Sache des Dominii Ultsche und des Bauerngutsbesitzers Wiehle zu Kuschlau. Zur Genügung der hohen br.m., Verfügung der Königlichen Regierung vom 21. November a.pr. daran Ausführung durch den Eintritt des frühen Winters verzögert wurden war, hatte sich der unterzeichneten Landrath unter Zuziehung des Kreisbaumeisters an Ort und Stelle begeben, um da-selbst Teils durch den Augenschein, eventuell durch das Nivellement sich zu überzeugen ob die Klage des Bauerngutsbesitzer Wiehle aus Kuschlau wegen Mangel an Vorfluth begründet und derselben abzuhelfen sei. Vorgeladen waren als Interessenten: 1. Herr Graf von Wartensleben als Besitzer des Dominii Ultsche 2. der Bauerngutsbesitzer Wiehle aus Kuschlau 3. der Erbscholtiseibesitzer Baucke aus Birkkretscham |
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die auch sämtlich zur bestimmten Zeit erschienen waren. Der Augenschein ergab, daß das Dominium Ultsche, um sich gegen das heranströmende Lagewasser welches von den Feldern des Wiehle herabkommt zu schützen, ein mehrere Fuß hohen, eine halbe Ruthe breiten Damm an der Stelle aufgeschüttet hatte, wo die tiefste Stelle desselben sich befindet und zur Ableitung einer Wasserfurche angebracht war, durch welche nach Aussage des Wiehle, der bereits 21 Jahre Besitzer ist, schon zur Zeit seines Vaters das Wasser in den sogenannten, ungefähr 60 Schritt davon entfernten Ultscher Teich abgeführt worden sei. Ebenso erseh man, daß der Ultscher Teich tiefer gelegen sei, als der Acker des Wiehle. Der Graf von Wartensleben weigerte jedoch das Wasser in den genannten Teich aufzunehmen, indem er sich auf das allgemeine Vorfluths-Gesetz berief daß es ihm nicht möglich sei das Wasser weiter fortzuschaffen, wodurch ihm noch größere Flächen überschwemmt wurden |
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als seinen oben-liegenden Nachbaren, wovon sich auch die Commissarien überzeugten. Es handelten sich nun darum durch das Nivellement festzustellen, ob diese Behauptung begrundet, und es unmöglich sei das Wasser aus dem Teich fortzuleiten, sobald es dessen oberen Rand erreicht hat, und die daranstoßenden Felder überschwemmt. Um deshalb wurde nun mit dem Nivellement, des aus dem Teiche fuhrende Grabens begonnen, bis zu dem Punkte wo derselbe nach Aussage des Dominii Ultsche ein natürliches Gefälle erhält. Als dieser wurde die Biegung angesehen welche der Graben an der Ohlau-Strehlener Chaussee bildet . Das Nivellement von der Sohle des Grabens am Wiehleschen Acker bis zur Sohle des Grabens an der Ohlau-Strehlener Chaussee an der vorbezeichneten Biegung, ergab daß ein Gefälle von 2 Fuß 9 1/8 Zoll bis zu dem letztgenannten Punkte vorhanden sei. Das Nivellement von dem Teichrande, welcher von Wasser berührt wird |
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sobald derselbe angefüllt ist, bis zu der bezeichneten Sohle des Grabens an der Chaussee ergab, daß der letztere Punkt um 2 Fuß 8 7/8 Zoll tiefer gelegen sei, als jener Teichrand. Hiernach wäre durch das Nivellement festgestellt, daß eine Überflutung der an dem Teich gelegenen Feldern des Dominii Ultsche bei gehöriger Räummng des Grabens nur dann stattfinden kann, wenn bedeutende Wasseransamlungen durch Tauwetter und Sturzregen herbei geführt werden, daß es eben keineswegs unmöglich sei, das Wasser des Wiehle bei gewöhnlichen Witterungszuständen, allmählich abzuführen, ohne daß dadurch für die daran liegenden Acker des Dominii Ultsche Schaden entstände. Der Graf von Wartenslesen überzeugt sich nun von der Richtigkeit des Verfahrens bei dem Nivellement und der daraus folgenden Ergebnissen. Er willigte darein, daß der vorerwähnte Damm an der Stelle, |
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wo die Wasserfürche des Wiehle desselben berührt 4 Fuß breit an der Sohle durch-stoßen und sodann in einer tiefen Furche durch seine Felder bis in den Teich geleitet werde. Zugleich verspricht derselbe zu veranlassen, daß bei günstiger Zeit dieser Damm in seiner ganzen Ausdehnung entfernt werde. Hieran knüpft derselbe jedoch den Antrag, daß die Königliche Regierung seine schon durch mehrere Jahre gestellten Ansuchen, zur Verschaffung einer regelmäßigen, für all Witterungszustände genügenden Vorfluth durch das benachbarte Terrain der Gemeinde Brosewitz, Kreis Ohlau mit Nachdruck zur endlicher Ausführung bringen lasse. Wies d ies schon aus den früheren Verhandlungen darüber hervorgeht, wurde dies jedoch nur durch Bildung einer Genossenschaft zu deren Zusammentritt die Unterstützung der Königlichen Regierung unbedingt notwendig sein wurde, zu bewerkstelligen sein. |
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Sonst fand sich nichts weiter zu erwähnen und wurde daher diese Verhandlung v.g.u. Graf von Wartensleben, Gottlob Wiehle, Johann Baucke a_u_s von Lieres, Knorr |