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PROCESS-SACHE GEGEN NOWACK UND PÜSCHEL (1844)

PROCESS-SACHE GEGEN NOWACK UND PÜSCHEL (1844) #1

Copia.

Acten Kuschlau den 5ten October 1844

In Sachen Wiehle c/a Nowack und Püschel steht heut Termin an Ort und Stelle an, dort angelangt fand Commissarius vor

1. für den Klager der Justiz-Commissarius Schramm

2. die beiden Verklagten Nowack und Püschel

Es wurde zuvorderst die Landzeichnung folio 3 mit der Ortlichkeit verglichen und vollig übereinstimmend gefunden.

Von der Straße von Kuschlau nach Ohlau uber Ultsche führt links der streitige Feldweg von Süden nach Norden ab . Es ist circa 7-8 Fuß breit, läuft links neben dem großen Ackerstück des Wiehle rechts zuerst am Grundstück des Thiel dann des Aberle und zuletzt des Püschel her, an dessen Grenze er auf die Wiese des Wiehle und den Ultscher Grenzweg mündet. Der Weg ist mit ABCD bezeichnet, und an dem Grundstücke des Püschel zwischen den Punkten C und D in der Länge von circa 200 Schritt umgegraben. Beide Verklagte erkenne dies an und übergiebt zunächst der Hauptverklagte Nowack eine schriftliche Klagebeantwortung nebst litic Denunciation, sowie ein Duplikat das der Klager in Empfang nahm. Er setzt noch der Klagebeantwortung hinzu,

"Ich selbst habe mein Gut erst seit 1 Jahr von dem

PROCESS-SACHE GEGEN NOWACK UND PÜSCHEL (1844) #2

Bauerngutsbesitzer Stephan aus Woiselwitz gekauft, welcher mir bei der Übergabe versicherte daß der allerdings sichtbare Weg von ABCD nur zu meinem Gute gehöre und auch ihn deshalb als Privateigentum übereignete. Dies erhelle auch aus der Örtlichkeit. Es wurde hinüber der Stephan zu vernehmen sein." Er bestreit demgemäß das dieser Weg im Interesse der Länder des Wiehle angelegt oder von ihm benüzt worden sei. Die Vernehmung der vorgeschlagenen Zeugen müsse er sich gefallen lassen.

In Folge dieser Zusicherung habe er von dem Gute die Wege ABCD als Ackerfläche verkauft und dem Püschel gesagt, daß er denselben beackern konne. Er müße daher die Handlungen des Püschel hier vertreten so wie er sich einer Seits an den Stephan zu halten habe.

Der Mitverklagte Püschel ist diesen Vertrage überall beigetreten und haben beide Verklagte angetragen:

den Kläger mit seiner Klage abzuweisen.
Der Justiz-Commissarius Schramm replirade er behaupte nach wie vor, daß der in Frage stehende Weg von allen angrenzenden Besitzern 

PROCESS-SACHE GEGEN NOWACK UND PÜSCHEL (1844) #3

benützt worden sei, und wie der Augenschein lehre im Haupt Interesse seines Mandaten existiert habe. Der im Besitze der Gemeinde Kuschlau befindliche Receß aber die Aufhebung der Gräserei Berechtigung der kleinen Stellenbesitzer, enthalte ausdrücklich die Bemerkung, daß der sonstige Nutzen den der Weg zum Ban Gräserei darbiete, den daranstoßenden Gutsbesitzern gehöre. Es werde darauf angetragen: die Gemeinde Kuschlau zur Edition dieses Recesses anzuhalten.

Auch die Vorlegung der Charte von 1776 werde verlangt. Endlich verharrt er auch dabei, da sein Mandant von jeher die hälfte des Weges begraset habe. Zunächst ist daher unter den Parteien die factische Frage streitig: ob der Feldweg ABCD seit undenklichen Zeiten von dem Klager und seinen Vorfahren verfahren und außerdem zur Hälfte begrast worden?

oder

ob dieser Weg nur im Interesse der

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Grundstücke rechter Hand des Weges, welcher dem Thiel und Nowack gehörten bestanden?

Zum Beweise der ersten Alternative sind der Gerichtsscholz Vogel, die Bauern Bartscheck und Thiel in Kuschlau und der Hausbesitzer Schoede als Zeugen vorgeschlagen. Aber die letzte Alternative ist der Bauer Stephan in Woiselwitz vorgeschlagen, gegen dessen Glaubwurdigkeit Herr Justiz-Commissarius Schramm errinnert, daß er al litic Denunciant beteiligt sei.

Die weiteren Streitpunkte wurden sich nach Beendigung des Editions Verfahrens ergeben

v.G.a.
Schramm
p.c.
Robert Nowack
Püschel

a_u_s

v. Beumelburg, Jacob


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